Schöffe am Amtsgericht in Euskirchen Richternd

Prosa

Im letzten Jahrzehnt war ich vor einigen Jahren einige Jahre lang ehrenamtlicher Richter. Genauer: (Hilfs-) Schöffe an einem Amtsgericht in der Rheineifel.

Das Amtsgericht in Euskirchen.
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Das Amtsgericht in Euskirchen. Foto: Wikoli (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

7. November 2019
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Euskirchen, historisch Oiskirchn, ist das Tor der Eifel. Aber nicht alle Euskirchner sind Eifler Toren. Es hat auch dort einige Autoren.

Das dortige Amtsgericht ist baulich neu und liegt zentral für alle, die mit dem Zug oder dem Auto anreisen. In den Kleinen Saal wurde in Handschellen reingebracht ein Angeklagter, den ich gut ein Jahrzehnt vor der Verhandlung einmal beobachtete wie er am Bach Frösche fing und mit dem ich über die Jahre auch zwei, drei Sätze irgendwas sprach.

Was er getan haben sollte Jahre bevor er als Angeklagter befragt wurde fiel unters Jugendstrafrecht.

Merkwürdig war, dass Monate vergingen bevor er nach erster polizeilicher Auffälligkeit vor seinen ersten Richter kam. Ich fragte nach. Der Berufsrichter am Amtsgericht war lange Jahre lang Direktor des nahegelegenen Hauses, in dem ich später 15 Tage als Busse für die angebliche „Beleidigung“ eines Rechtsadvokaten abbüssen sollte. Er liess als Vorsitzender pausieren und erklärte im Beratungsraum wortreich, warum´s so war damit das wirken konnte, was Pädagogik genannt wird.

Ob der - nun - junge Mann, den ich - wieder´n paar Jahre später - noch einmal zwischen Regalen in einem Supermarkt sah und den ich an seinen so hellen wie wachen Augen wiedererkannte, nun schlussendlich wegen seines ersten Altdelikts verurteilt wurde oder auch nicht, kann ich nicht wissen.

Die Verhandlung, an der ich laienrichterlich teilnahm, musste aus formalen Gründen vertagt werden.

Die letzte Gerichtsverhandlung, an der ich, ehrenamtlich überhöht sitzend, teilnahm, war geheim: „aus Gründen“ des Jugendschutzes wurde was „die Öffentlichkeit“ heisst ausgeschlossen.

Der alte Mann war das erste Mal in seinem Leben öffentlich angeklagt. Er fühlte sich unschuldig und schämte sich nicht. Sondern hatte Angst vor seiner Frau. Denn er sollte, so staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, von hinten eine Minderjährige begrapscht haben.

Diese erschien gross und prall. Die Gutachterin wissend und eifernd.

Der Mann war nicht nur ein alter, sondern auch ein kleiner Mann. Würde er wie allseits beredt behauptet die Titten nicht nur von hinten, sondern auch von oben begrabscht haben, hätte er auf einer kleinen Leiter oder auf einigen Telefonbüchern der Kreise Bergheim-Düren-Euskirchen stehen müssen.

Als ich dies, ehrenamtlich-richternd und gutachterlich-kritisch, anmerkte - herrschte sekundenlang so kundiges wie beredtes Schweigen.

Was den Vorsitzenden trotz Advokatenprotest nicht hinderte, wie Basta durchzuziehen. Und den kleinen alten Mann, der seine Unschuld beteuerte und den die Angst vor seiner Frau schwitzen machte, zu einer milden Geldstrafe zu verurteilen.

Die Verhandlung wurde weder zur Beratung unterbrochen noch später ausgesetzt.

Diesen Berufsrichter sah ich erst Monate später in anderem Zusammenhang im selben Amtsgericht während meines eigenen, von ihm beförderten, Prozesses wegen angeblicher „Beleidigung“ eines Bonner Rechtsadvokaten ebendort wieder - in der Gerichtskantine, nachdem der gegen mich als Angeklagten veranlasste Prozess wegen Besorgnis berufsrichterlicher Befangenheit vertagt wurde.

Seitdem ward er von mir nimmer gesehen.

Und das war und das ist auch nur gut so.

Richard Albrecht

Diese Kurzerzählung erschien zuerst im Sammelband des Autors HELDENTOD. Kurze Texte aus Langen Jahren (Aachen: Shaker Media, 2011).