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BGH Entscheidung erschwert einige Elternschaften von Trans* Männern

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BGH Entscheidung erschwert einige Elternschaften von Trans* Männern

Das Vater werden, ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Neben den eher offensichtlichen Fragen wie ’Mein Kind schreit, was tue ich?’ sind natürlich auch Behördengänge mit Aufwand verbunden.

Wobei, da gibt es wirklich riesige Unterschiede. In Cis-Hetero-Beziehungen muss der Vater eigentlich nur aufs Amt, und einen Wisch unterschreiben, mit der er die Vaterschaft anerkennt. Nachweisen, ob er wirklich der leibliche Vater ist, muss er nicht. Wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt stattfindet, muss nicht einmal eine Schwangerschaft nachgewiesen werden. Es reicht, aufs Standesamt zu gehen und zu sagen: "Hallo, ich bin schwanger, wir bekommen ein Kind, das ist der Vater". Und schon ist man eine staatlich anerkannte Familie.

Für Trans-Männer in unserer Gesellschaft gestaltet sich das als aber deutlich schwieriger als für cis-Männer. Die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind durch einen trans Mann ist neuerdings unter Umständen unwirksam. Und zwar betrifft das die Zeit, vor dem Selbstbestimmungsgesetz 2024, wenn die Person zum Zeitpunkt der Geburt des Babys noch keinen männlichen Geschlechtseintrag hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Donnerstag in Karlsruhe. Darüber sprach Radio Corax mit Cornelia Kost von der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti).

Radio Radio: corax
Datum Datum: 14.10.2026
Länge Länge: 05:28  min.
Bitrate Bitrate: 127 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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