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Bundesverfassungsgericht setzt Beugehaft gegen Antifaschistin Lina E. aus

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Bundesverfassungsgericht setzt Beugehaft gegen Antifaschistin Lina E. aus

Lina E. war im sogenannten „Antifa Ost“-Verfahren bereits zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Einen Teil der Strafe hatte sie verbüßt, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seit dem 30. Juni befand sich die bekannte Antifaschistin aufgrund ihrer Aussageverweigerung im Antifa-Ost Prozess in Beugehaft. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Beugehaft aber ausgesetzt. Darüber haben wir mit RDL-Redakteur Thomas gesprochen. Er beobachtet für Radio Dreyeckland regelmäßig den sogenannten Antifa-Ost Prozess.

Im Juni sollte sie vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin zu Angriffen auf Neonazis aussagen, derentwegen sie schon verurteilt wurde. Lina E. verweigerte die Aussage vollständig. Daraufhin verhängte das OLG sechs Monate Beugehaft.

Der Bundesgerichtshof hatte Anfang August diese Beugehaft bestätigt. Und die Beschwerde gegen die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zurückgewiesen.

Linas Argument war gewesen: sie könne durch eine Aussage Gefahr laufen, sich selbst zu belasten. Sie berief sich auf den § 55 StPo, der Zeug:innen ein Auskunftsverweigerungsrecht einräumt, wenn eine Selbstbelastung droht.

Diese Argumentation scheint nun auch das Bundesverfassungsgericht zu teilen, auch wenn über die eigentliche Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden ist.

Creative Commons Lizenz

Autor: Thomas/ Fabian

Radio: RDL Datum: 29.09.2026

Länge: 08:00  min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)

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