Und das auf Grundlage eines dürftigen Tatverdachts. Das Landgericht Freiburg erklärte am 13.08.2026 die Durchsuchung für rechtswidrig. Doch der eigentliche Skandal liegt meines Erachtens tiefer: Was ist der Schutz der eigenen Wohnung in der Praxis wert, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht derart leichtfertig und tiefgreifend die Grundrechte verletzen?
Ein Kommentar von RDL-Redakteur Thomas.
Razzia gegen Antifaschistin in Freiburg für rechtswidrig erklärt- ein Kommentar!
Über ein Jahr nach einer friedlichen Anti-AfD-Demonstration durchsuchte die Freiburger Polizei die Wohnung einer unbescholtenen jungen Frau.
554529


Diesen Artikel...