Mietüberhöhung und damit eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn die Miete mindestens 20 % über den Mietspiegel liegt. Mietwucher, eine Straftat, ist erreicht, wenn Mieten mindestens 50 % über dem Mietspiegel liegen. Es muss allerdings eweils nachgewiesen werden, dass die vermietende Person eine Notlage der Mieterin/ des Mieters ausgenutzt hat. In die Wege leitete die neue städtische Plattform, wohl die Mietwucher App der Linkspartei, die auch in Freiburg ausfüllbar ist. Hier stellten wohl zwar viele fest, von einer überhöhten Miete betroffen zu sein, es gab aber nur wenige Meldungen an die Stadtverwaltung. Bußgeld oder gar Strafverfahren folgten nicht. Was sich nun mit der städtischen Plattform ändert, haben wir mit Gregor Mohlber aus der Fraktion Eine-Stadt-Für-Alle besprochen.
In Freiburg gibt es jetzt eine städtische Plattform, auf der Mietwucher und Leerstand gemeldet werden kann.
Am 15. Juli geht in Freiburg eine neue städtische Plattform online, auf der Hinweise auf Leerstand und überhöhte Mietpreise gemeldet werden können.
Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 13.07.2026
Länge: 09:32 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)


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