Laut der juristischen Einschätzung des Kollektivs agiert die Polizei hier auf der Basis einer falschen Auslegung der Rechtslage.
Entgegen der Behauptung der Polizei gelten die Demonstrationsverbote nicht
Das stellt die Pressesprecherin des anwältlichen Notdienstes, Anna Marie Müller, im Gespräch nochmal klar.
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