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keine Sonderregister! auch nicht in Baden-Württemberg und Bayern

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keine Sonderregister! auch nicht in Baden-Württemberg und Bayern

Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit Ende 2024 in Kraft und es ermöglicht Menschen den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne fremde Begutachtung dem gelebten Geschlecht anpassen.

Seither wird über die Umsetzung des Gesetzes gestritten. Bereits mehrere Versuche des Innenministeriums auf Bundesebene sogenannte Sonderregister durchzusetzen, in denen Behörden ohne Weiteres Zugriff auf die sogenannten Deadnames, den alten Vornamen und das Geschlecht der Person vor der Inanspruchnahme des Selbstbestimmugnsgestztes haben, wurden mit viel Engagement der Community erst mal verhindert.

Baden -Württemberg hat nun als zweites Bundesland nach Bayern in einem Verwaltungsakt seine Meldeverordnungen geändert und genau diese Datenweitergabe beschlossen. Ab Novermber 2026 sollen Deadnames sowie der alte Geschlechtseintag automatische an Strafverfolgungsbehörden weitergebeben werden. Das es nicht nur um Strafverfolgungsbehörden geht in Baden -Würrtemberg und wie dieses Vorgehen von Teilen der queeren Community bewertet wird erzählt uns Janka Kluge, Sprechende von queer BW im Interview.

Creative Commons Lizenz

Autor: max

Radio: RDL Datum: 19.03.2026

Länge: 15:46  min. Bitrate: 125 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)

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