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Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch bei Abschiebungen

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Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch bei Abschiebungen

Mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete.

Wenn die Polizei für die Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das kein Betreten, sondern eine Durchsuchung und ist verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerde wurde gemeinsam von Pro Asyl und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Beschwerdeführer war ein Geflüchteter aus Guinea, in dessen Zimmer in einem Berliner Übergangswohnheim die Polizei im Jahr 2019 mit einem Rammbock eingedrungen war, um ihn abzuschieben. Wir haben über den Erfolg am Bundesverfassungsgericht mit Wiebke Judith von Pro Asyl gesprochen.

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Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 22.11.2025

Länge: 11:50  min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)