Vorgesehen sind relativ schnelle Leistungskürzungen. Dazu heißt es im Beschlusstext des Koalitionsausschuss: „Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, werden unverzüglich zu einem zweiten Termin geladen. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, werden die Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Erscheint der Leistungsberechtigte zum darauffolgenden Monat nicht, werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt.“. Auch soll das Schonvermögen gekürzt und die Karenzzeit für die Miete abgeschafft werden. Grundsätzlich gelte der Vermittlungsvorrang in Arbeit. Über diese Pläne haben wir mit Helena Steinhaus von der Initiative Sanktionsfrei gesprochen.
Sanktionsfrei zur Bürgergeld Reform: "Ein harter und unmenschlicher kalkulierter Verfassungsbruch"
Der Koalitionsausschuss hat sich am auf drastische Änderungen beim Bürgergeld geeinigt. Dieses soll zukünftig "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen.
Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 13.10.2025
Länge: 11:03 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)



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