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„Eine Analysesoftware wie Palantir ist mit den grundrechtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Datenanalysen nicht zu vereinbaren“ - Verfassungsbeschwerde der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ gegen Bayerns Polizei

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„Eine Analysesoftware wie Palantir ist mit den grundrechtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Datenanalysen nicht zu vereinbaren“ - Verfassungsbeschwerde der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ gegen Bayerns Polizei

Die bayerische Polizei nutzt Überwachungssoftware des umstrittenen US-Unternehmen Palantir.

Auch Unbeteiligte geraten dadurch ins Visier der Polizei, die Polizei missachtet Grundrechte und überwacht in viel zu großem Stil, kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie hat deshalb Verfassungsbeschwerde gegen die bayerische Polizeipraxis erhoben.

Creative Commons Lizenz

Autor: Heike Demmel

Radio: RadioZ Datum: 01.08.2025

Länge: 11:36  min. Bitrate: 255 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)