Zunächst wurden zwei Jugendliche durch den Querdenken-Aktivisten und AfD-Kader Robert H., die diesen als „Fascho“ bezeichnet hatten, durch Pfefferspray verletzt. Die Ersthelfenden – ein älteres Ehepaar – verletzte der extrem rechte Täter im weiteren Verlauf des Geschehens ebenfalls mit Pfefferspray. Als dieses leer war, stach Robert H. den Mann mit einem mitgeführten Taschenmesser nieder. Vor dem Amtsgericht wurden dann – rund 1,5 Jahre später – lediglich die Pfefferspray-Stöße gegen das Ehepaar verhandelt. Robert H. wurde aber trotzdem verurteilt. Drei Jahre nach der Tat bestätigte das Landgericht Freiburg das Urteil aus erster Instanz. Die Verteidigung ging anschließend Revision. Das Ober Landesgericht Karlsruhe vermilderte vor zwei Monaten in ihrer Entscheidung nun das Urteil vom Landgericht erheblich. Mit 60 Tagessätzen wurde Robert H.s Strafe halbiert und er gilt zudem als nicht vorbestraft. Als vorbestraft gilt man erst ab einer Strafe zu mindestens 90 Tagessätzen. Julian Steiger von der Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – LEUCHTLINIE – erläutert in dem Gespräch mit Radio Dreyeckland die Hintergründe und vor allem, was dieses Urteil für die Betroffene von (extrem) rechter Gewalt bedeutet. Die Leuchtlinie begleitet und unterstützt das betroffene und zivilcouragierte Ehepaar durch den gesamten Prozessverlauf.
"Es zieht sich durch, dass die potentiell politische Tatmotivation im gesamten Verfahren fast keine Rolle gespielt hat"
OLG Karlsruhe halbiert Strafe gegen Querdenken- und AfD Aktivisten Robert H. Im Juni 2021 ereignete sich im Freiburger Stadtteil Unterwiehre ein Angriff, bei dem mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.

Autor: JR
Radio: RDL Datum: 26.06.2025
Länge: 16:07 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (48000 kHz)
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