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Freispruch für RDL-Redakteur nach Verlinkung des Linksunten-Archivs

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Freispruch für RDL-Redakteur nach Verlinkung des Linksunten-Archivs

Freispruch im RDL- Verfahren: Das Landgericht Karlsruhe stützt in seiner ausführlichen Begründung am 9. Prozesstag die #Pressefreiheit.

Ein Redakteur von Radio Dreyeckland hatte in einem Nachrichtenartikel zum Archiv von Linksunten Indymedia verlinkt, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe warf ihm deswegen die Unterstützung eines verbotenen Vereins vor. Doch das Urteil ist eindeutig: Weder durch das Setzen eines Links auf eine Website mit mitunter strafrechtlich relevanten Inhalten, noch über einen Sachverhalt der Zeitgeschichte zu berichten, ist aus Sicht des Gerichts als Unterstützungshandlung einer verbotenen Vereinigung zu werten.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 07.06.2024
Länge Länge: 07:21 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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