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"Befremdlich und mit Sorge " sowie "schlicht falsch" . Rechtsanwältin Christina Gröbmayr zu einer Sprungrevisionsterminierungsankündigung des OLG Karlsruhe

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"Befremdlich und mit Sorge " sowie "schlicht falsch" . Rechtsanwältin Christina Gröbmayr zu einer Sprungrevisionsterminierungsankündigung des OLG Karlsruhe

Der Freispruch vom Nötigungsvorwurf durch drei blockierende Versammlungen in Freiburg trotz Erfüllung des objektiven wie subjektiven Tatbestandes von §240 StGB weil die eingestellten Verfassungsmäßigen Argumente aus Art 8 und 20a in der Abwägung der Zweck-Mittel Relation bei der Verwerflichkeitsprüfung für den Angeklagten sprach, mussfiel der Staatsanwaltschaft Freiburg.

Sie beantragte Sprungrevision.
Das zuständige OLG Karlsruhe kündigte den Termin am 20.2.24 in Saal 1 in Karlsruhe jedoch mit einer schon in der Überschrift als "Klimakleber" daherkommenden Bezeichnung an und auch sonst ...
RDL sprach mit Rechtsanwältin Christina Gröbmayr

Radio Radio: RDL
Datum Datum: 17.02.2024
Länge Länge: 10:56 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 48000 kHz
Creative Commons Lizenz

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