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Klage gegen Ausreiseverbot: Schädigt Protest gegen faschistischen Aufmarsch das Ansehen der BRD im Ausland?

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Klage gegen Ausreiseverbot: Schädigt Protest gegen faschistischen Aufmarsch das Ansehen der BRD im Ausland?

Im Februar wollte der Bundesvorsitzende der VVN-BdA Florian Gutsche, nach Sofia reisen, um dort gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“, in Erinnerung an den Führer des Faschistischen Bundes der Bulgarischen Nationalen Legionen, zu protestieren.

Am Berliner Flughafen wurde er allerdings aufgehalten und mit einem dreitägigen Ausreiseverbot belegt. Als Begründung führte die Bundespolizei an, es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass sich Florian Gutsche an gewalttätigen Ausschreitungen am Rande des Protests beteilige. Die bloße Teilnahme an der Veranstaltung könne das „Ansehen der Bundesrepublik“ schädigen.

Gegen das Ausreiseverbot gehen die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) nun mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor. Am Mittwoch den 5. Juli wurde die Klage durch die Rechtsanwältin Anna Luczak vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Wir haben mit Florian Gutsche von den VVN-BdA und David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen. Zunächst sprachen wir mit Florian Gutsche über den „Lukov-Marsch“.

Autor Autor: Fabian
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 07.07.2023
Länge Länge: 15:39 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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