Das heisst die Betroffenen wurden anfänglich eigentlich gar nicht zu Haft verurteilt. Aber dadurch dass auferlegte Bussgelder nicht gezahlt wurden, kommt es schlussendlich dann doch zu einer Freiheitsstrafe. Das klingt vielleicht auf dem ersten Blick, wie eine gute Idee, da man so der Geldstrafe in der Theorie einen gewissen Druck verleiht. Jedoch in der Praxis sieht es ganz anders aus, denn hier ist es so, wer nicht genug Geld hat, um die Strafe zu bezahlen, muss ins Gefängnis, auch wenn das Vergehen lediglich das Schwarzfahren mit der Bahn ist. Letztes Jahr im Dezember kam dann ein neuer Beschluss der Regierung, womit sich die Situation zukünftig verbessern solle. Was für ein Beschluss das ist und ob dieser wirklich eine Verbesserung darstellt, darüber spreche ich jetzt mit Manuel Matzke. Er ist Bundessprecher der Gefangenengewerkschaft und Mitglied des Bündnisses zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Wie sinnvoll ist die Ersatzfreiheitsstrafe?
Knapp 43 tausend Menschen sitzen derzeit in deutschen Gefängnissen. Die dabei am häufigsten auftretende Form der Freiheitsstrafe ist die der Ersatzfreiheitsstrafe.
Autor: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 06.06.2023
Länge: 18:01 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)



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