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Das Missverhältnis aus eingeleiteten Verfahren und tatsächlichen Anklagen nach § 129 StGB

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Das Missverhältnis aus eingeleiteten Verfahren und tatsächlichen Anklagen nach § 129 StGB

Die Stadt Leipzig hat die einzige angemeldete Demo für den sogenannten „Tag X“ nach dem Urteil gegen Lina E. und ihre Mitangeklagten verboten.

Der Aufzug unter dem Motto „United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ sollte am Samstag um 17 Uhr in der Wolfgang-Heinze-Straße starten. Ab Freitagabend gilt für 48 Stunden ein „Kontrollbereich“ in weiten Teilen Leipzigs. Radio Blau hat sich mit Mats Rudolph von den Jusos in Leipzig über das Urteil und den zugrundeliegenden §129 im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren unterhalten.
https://jusos-leipzig.de/wp-content/uploads/2023/05/230527_PM_Jusos-Leipzig_Kriminielle-Vereinigung.pdf

Autor Autor: aktu
Radio Radio: RadioBlau
Datum Datum: 02.06.2023
Länge Länge: 09:10 min.
Bitrate Bitrate: 192 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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