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Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig: "Auch bei der Abwehr von schweren Straftaten sind die Grundrechte zu achten"

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 1. Februar grosse Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt.

Die Landesregierung muss bis zum Jahresende nacharbeiten. Eingereicht hatte die Beschwerde die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem Bündnis „SOGenannte Sicherheit. Beanstandet wurde z.B. der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler:innen und die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen. Über die Karlsruher Entscheidung haben wir mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 02.02.2023

Länge: 09:43 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)