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Für die Banken war das ein sehr lukratives Geschäft - Andreas Kallert zu Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften

Gespräch mit Andreas Kallert zur Aufarbeitung von Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäften. Cum-Ex-Geschäfte sind eine bestimmte Form von Geschäften mit Aktien um den Tag der Dividendenauszahlung herum.

Investoren und Banken handeln Aktien eines DAX-Konzerns mit („cum“) Dividendenanspruch, also vor dem Auszahlungstag, wenn die Dividende noch nicht ausgezahlt ist, und ohne („ex“) Dividendenanspruch nach dem Auszahlungstag, wenn die Dividende gerade ausgezahlt worden ist. Auf die Dividende wird bei Privatpersonen automatisch eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben. Institutionelle Investoren, wie zum Beispiel Fonds oder Banken, sind von der Steuer ausgenommen. Sie können sie vom Staat zurückfordern.Daneben sind andere zu Lasten des Steuerzahlers gehende Formen des Dividendenstrippings bekannt; diese werden oft als Cum-Cum-Geschäfte bezeichnet. Während Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind, ist das bei Cum-Cum-Geschäften noch nicht eindeutig juristisch eingeordnet. Von 2001 bis 2016 sind in Deutschland durch das klassische Cum-Ex-Geschäft mindestens 10 Mrd. Euro und mit den verwandten Cum-Cum-Geschäften weitere 20 Mrd. Euro an Steuereinnahmen hinterzogen worden.

https://www.ku.de/mgf/geographie/humange...

Autor: aktu

Radio: RadioBlau Datum: 09.12.2022

Länge: 17:03 min. Bitrate: 192 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)