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Kürzungen der Asylbewerberleistungen in Sammelunterkünften verfassungswidrig

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Kürzungen der Asylbewerberleistungen in Sammelunterkünften verfassungswidrig

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Donnerstag den 24. November entschieden, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist. Um 10 Prozent waren die Leistungen von dieser Personengruppe in Sammelunterkünften gekürzt, mit der Begründung, dass sie ja mit den anderen Personen der Unterkunft zusammen wirtschaften und so sparen könnten.

Die Entscheidung herbeigeführt hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit einer Richtervorlage. Wir haben mit David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der an der Vorlage mitgearbeitet hat, gesprochen.

Creative Commons Lizenz

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 26.11.2022

Länge: 13:12 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)