Podcast

Politik

Halle (Saale): Prozess über rechten Angriff auf Journalist*innen auf dem Markplatz eingestellt

Auf dem Marktplatz in Halle finden regelmässig rechte Kundgebungen statt.

Seit Beginn der Coronapandemie werden verstärkt kritische Beobachter*innen der Demonstrationen von Teilnehmer*innen der rechten Demonstrationen angegriffen. Nun sind erstmals Teilnehmer der rechten Kundgebung vor Gericht gelandet. Die Anklage: gemeinschaftlich handelnde gefährlich und einfache Körperverletzung sowie Nötigung. Der Prozess wurde heute vom Amtsgericht Halle eingestellt. Die Einstellung hat verschiedene Gründe. Sie zeigt jedoch unter anderem auch, dass Polizei und Justiz in Halle rechte Gewalt nicht konsequent verfolgen. Mehr dazu im Beitrag.

Stand des Beitrags: 30.08.2022, 22 Uhr
Update 01.09.2022: Staatsanwaltschaft und Polizei Halle haben die Anfragen von Radio Corax beantwortet.

Auf Nachfrage bestätigt die Pressestelle der Polizeiinspektion Halle schriftlich, dass sie am fraglichen Tag im Mai 2020 einen Einsatz in Zusammenhang mit der rechten Kundgebung auf dem Marktplatz in Halle durchgeführt habe. Auch ein Einsatzprotokoll des Vorfalls sei angefertigt worden. Zur Beantwortung der Frage, warum diese Unterlagen nicht in der Ermittlungsakte gelandet sind, verweist die Polizei jedoch an die Staatsanwaltschaft Halle als „ermittlungsführende Behörde“.

Deren Pressestelle wiederum erklärt in ihrer schriftlich Antwort, dass sie die Entscheidung des ermittelnden Polizeireviers für eine rein schriftliche Befragung der betroffenen Zeug*innen für angemessen hält. Die schriftlichen Zeugenaussagen seien ausführlich und somit ausreichend ausgefallen, „um den für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat zu begründen“.
Weiter heisst es: „Anlass zur Feststellung und Befragung der am Einsatz zur Absicherung der Demonstration beteiligten Polizeibeamten bestand nicht.“

Die Staatsanwaltschaft erklärt die Einstellung des Verfahrens mit dem Argument, dass die eine Zeugenaussage vor Gericht von der schriftlichen Aussage insofern abgewichen wäre, als dass „von einem gemeinsamen Vorgehen der beiden Angeklagten keine Rede mehr“ gewesen sei. Somit sei eine Verurteilung im Sinne der Anklage einer gefährlichen gemeinschaftlich handelnden Körperverletzung nicht mehr anzunehmen gewesen.
Ob die Beweislage anders ausgesehen hätte, wenn die Betroffenen schon 2020 mündlich oder im Gerichtsprozess zusätzlich Polizeibeamte als Zeugen befragt worden wären, bleibt nach diesen Antworten jedoch weiter offen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 31.08.2022

Länge: 11:58 min. Bitrate: 224 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)