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Zur Abschaffung des §219a: "Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"

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Zur Abschaffung des §219a: "Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"

"Eher ein SPD-Paragraph als ein Naziparagraph", so Christian Rath zur Entstehungsgeschichte des nun abgeschafften §219a. "Aufreizendes Werben" bleibt laut Heilmittelgesetz strafbar, sachliche Informationen von Frauenärzt*innen sind seit Freitag möglich.

Kein Grund zu jubeln, aber immerhin ein erster Schritt. So sieht es auch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Christian Rath bewertet die Abschaffung aus juristischer Sicht.

Creative Commons Lizenz

Autor: die meike

Radio: RDL Datum: 29.06.2022

Länge: 21:48 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)