"Aufreizendes Werben" bleibt laut Heilmittelgesetz strafbar, sachliche Informationen von Frauenärzt*innen sind seit Freitag möglich. Kein Grund zu jubeln, aber immerhin ein erster Schritt. So sieht es auch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Christian Rath bewertet die Abschaffung aus juristischer Sicht.
Zur Abschaffung des §219a: "Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"
"Eher ein SPD-Paragraph als ein Naziparagraph", so Christian Rath zur Entstehungsgeschichte des nun abgeschafften §219a.
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