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Zur Abschaffung des §219a: "Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"

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Zur Abschaffung des §219a: "Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"

"Eher ein SPD-Paragraph als ein Naziparagraph", so Christian Rath zur Entstehungsgeschichte des nun abgeschafften §219a.

"Aufreizendes Werben" bleibt laut Heilmittelgesetz strafbar, sachliche Informationen von Frauenärzt*innen sind seit Freitag möglich. Kein Grund zu jubeln, aber immerhin ein erster Schritt. So sieht es auch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Christian Rath bewertet die Abschaffung aus juristischer Sicht.

Autor Autor: die meike
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 29.06.2022
Länge Länge: 21:48 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 48000 kHz
Creative Commons Lizenz

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