Kein Grund zu jubeln, aber immerhin ein erster Schritt. So sieht es auch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Christian Rath bewertet die Abschaffung aus juristischer Sicht.
Zur Abschaffung des §219a: "Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"
"Eher ein SPD-Paragraph als ein Naziparagraph", so Christian Rath zur Entstehungsgeschichte des nun abgeschafften §219a. "Aufreizendes Werben" bleibt laut Heilmittelgesetz strafbar, sachliche Informationen von Frauenärzt*innen sind seit Freitag möglich.

Autor: die meike
Radio: RDL Datum: 29.06.2022
Länge: 21:48 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (48000 kHz)
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