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Schwangerschaftsabbrüche in Halle (Saale)- schlechte Lehre und kaum Versorgung

Am 24.Juni wurde gegen 11:00 Uhr bekannt gegeben, der Paragraph 219a wird abgeschafft. Das hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Der Paragraph 219a ist Teil der rechtlichen Bestimmungen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Er betrifft konkret das Werbungsverbot von Mediziner*innen für Schwangerschaftsabbrüche. Über den Paragraphen 219a hinaus gibt es weitere rechtliche Bestimmungen durch den Paragraph 218. Letzterer bleibt nach aktuellem Stand jedoch verankert im Strafgesetzbuch. Trotz dieser Entwicklungen könnte die Situation für Betroffene wie auch Mediziner*innen weiter schweirig bleiben. Das Thema Schwangerschaftabbruch ist dabei nicht nur gesellschaftlich tabuisiert, sondern wird auch in der medizinischen Lehre weitestgehend unzureichend behandelt und gelehrt. Die "Medical students for Choice" ist eine studentische Organisation und Arbeitsgruppe. Sie kritisieren am Beispiel der Lehre an der Charité (Berlin), dass das Thema Schwangerschaftsabbrüche zwar oft vorgesehen ist, jedoch nicht aktiv Medizinstudiengängen bis zum Ende des 6. Semesters gelehrt wird. Sie fordern: 1. Umfassendere Integration des Themenkomplexes Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium und 2. die Veränderung der Fachärzt*innenausbildung- der Pränatalmedizin und Gynäkologie sowie mehr Forschung zu dem Themenkomplex. Wir haben mit Carolyn von der Ortsgruppe Halle (Saale) der "Medical students for choice" gesprochen. Zunächst wollten wir wissen, seit wann sich MSFC in Halle (Saale) engagiert.

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 25.06.2022

Länge: 14:24 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)