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Bundesverfassungsgericht entschärft Datenhehlerei-Paragraf und schützt Journalisten besser vor Hausdurchsuchungen

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte im Dezember 2016 in einem Bündnis von Bürgerrechts-Organisationen und Journalisten gegen den „Datenhehlerei“- Paragrafen im Strafgesetzbuch Verfassungsbeschwerde erhoben.

Der von der grossen Koalition geschaffene Paragraph stellt den Umgang mit “geleakten” Daten unter Strafe. Befürchtet wurde eine Kriminalisierung von investigativen Journalist:innen und Blogger:innen sowie ihrer Informant:innen und Helfer:innen. zu kriminalisieren. Geklagt hatten die netzpolitik.org-Redakteure Markus Beckedahl und Andre Meister, die Investigativjournalisten Peter Hornung vom NDR, der u.a. an den Panama Papers beteiligt war und Hajo Seppelt, der Doping Experte bei der ARD, sowie die IT-Journalisten Holger Bleich und Jürgen Schmidt vom Magazin c’t und Matthias Spielkamp. Weitere Beschwerdeführer sind der Richter und GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer sowie ein Anwalt und ein IT-Experte, die jeweils regelmässig investigativ arbeitende Medien beraten. Nun verkündete die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Donnerstag: „Erfolg für die Pressefreiheit: Bundesverfassungsgericht entschärft Datenhehlerei-Paragraf“.

Wir haben mit dem Berliner Rechtsanwalt David Werdermann von der Kanzlei Aktentaucherin gesprochen, der für die Gesellschaft für Freiheitsrechte Projektkoordinator in dem Fall war.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 23.06.2022

Länge: 10:42 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)