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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz in weiten Teilen rechtswidrig

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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz in weiten Teilen rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in einem vielbeachteten Urteil das bayerische Verfassungsschutzgesetz in weiten Teilen für rechtswidrig erklärt.

Das betrifft die Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung, die Ortung von Mobilfunkendgeräten, die Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung, den Einsatz verdeckter Ermittler:innen und die Observation außerhalb der Wohnung. Die rechtlichen Hürden seien nicht hoch genug. Bis Ende Juli 2023 muss die bayerische Landesregierung das Gesetz nun überarbeiten. Geklagt hatten unter anderem der vom VS beobachtete Kerem Schamberger und weitere Vertreter der bayerischen Verfolgten des Naziregimes- Bund der AntifaschistInnen. Unterstützt wurden die KlägerInnen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Über das Urteil haben wir mit dem Berliner Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen. Wir hatten mit ihm schon über die Verhandlung in Karlsruhe, an der er teilgenommen hatte, gesprochen.

Autor Autor: Fabian
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 28.04.2022
Länge Länge: 11:48 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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