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Braucht die Polizei für eine Abschiebung einen Durchsuchungsbeschluss?

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Braucht die Polizei für eine Abschiebung einen Durchsuchungsbeschluss?

In der LEA Ellwangen hatten sich am 30. April 2018 rund 50 Geflüchtete mit einem Togolesen solidarisiert, der im Rahmen der Dublinregelung nach Italien abgeschoben werden sollte.

Die Polizei zog damals, wohl überrascht von der Menge beteiligten BewohnerInnen, erst einmal ab. Es folgte bundesweite Hetzte gegen die Flüchtlinge. Bundesinnenminister Seehofer sprach von einem "Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung". Die Bildzeitung echauffierte sich: "150 Asylbewerber verjagen Polizei." Drei Tage nach der verhinderten Abschiebung, am 3. Mai 2018, stürmten über 500 PolizistInnen die LEA Ellwangen. Wir hatten immer wieder über das Thema berichtet, auch über die juristische Aufarbeitung des Ganzen. Alassa Mfouapon ist aus dem Kamerun über die Folterhölle Lybien geflohen. Er wurde eine Art Sprecher der Flüchtlinge in Ellwangen. Am 20. Juni 2018 wurde er nach Italien abgeschoben. Nach sechs Monaten Einreisesperre kam er wieder nach Deutschland. Gegen ihn hat besonders die Bildzeitung massiv gehetzt. Schon früh hat er Klage gegen den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 und den Polizeieinsatz bei seiner Abschiebung eingereicht. Der Polizeigrosseinsatz am 3. Mai war rechtswidrig. Das stellte im Februar 2021 auch das Verwaltungsgericht Stuttgart fest. Allerdings stufte das Gericht den Polizeieinsatz hauptsächlich wegen der Uhrzeit als unverhältnismässig ein. Die Zimmer in der LEA seien aber nicht durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Die Zimmer seien eher mit Hafträumen vergleichbar. Gegen dieses Urteil, das seine Abschiebung und den Polizeieinsatz dazu für rechtmässig erklärte, legte Alassa Mfouapon noch einmal Rechtsmittel ein. Mitte April hat nun auch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sein Urteil verkündet. Wir haben mit Roland Meister, Rechtsanwalt von Alassa Mfouapon gesprochen.

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Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 23.04.2022

Länge: 14:12 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)