Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und stellt fest, dass der Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreift und damit gegen das GG Art. 5 verstösst. In dem Urteil bestätigt das Gericht das Recht auf freie Meinungsäusserung und verpflichtet die Stadt München meinungsneutral zu bleiben.
Interviews mit Stadträten, einem ehemaligen Richter und Betroffenen.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Stadtratsbeschluss MUC zum BDS widerspricht dem Grundgesetz
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und stellt fest, dass der Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreift und damit gegen das GG Art. 5 verstösst. In dem Urteil bestätigt das Gericht das Recht auf freie Meinungsäusserung und verpflichtet die Stadt München meinungsneutral zu bleiben. Interviews mit Stadträten, einem ehemaligen Richter und Betroffenen.

Autor: mike grosse-hering
Radio: LoraMuc Datum: 31.03.2022
Länge: 57:59 min. Bitrate: 160 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
Diesen Artikel...