In einem teilweise veröffentlichten Schreiben führt die Behörde die Fahne als Anlass an, dass der Mann mit seinem Mitbewohner eine "Bedarfsgemeinschaft" bildet, also ein intimes Verhältnis habe. In solchen Fällen kürzt oder streicht die Behörde Empfänger*innen der Grundsicherungsleistung die Gelder, die ihnen als Single zustehen würden. Zu diesem Fall haben wir mit Frank Laubenburg gesprochen, er ist der Bundessprecher von Die Linke.Queer.
Wegen Regenbogenfahne auf dem Balkon - Jobcenter in Berlin streicht ALG II
In Berlin berichtet die Erwerbslosenhilfe "Ya Basta" von einem Fall, in dem ein Jobcenter einem Empfänger von Arbeitslosengeld II die Leistungen wegen einer an seinem Balkon angebrachten Regenbogenfahne gestrichen hat.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 26.02.2022
Länge: 08:15 min. Bitrate: 127 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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