Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am vergangenen Dienstag, den 22.02. bei der Humboldt-Universität Berlin ihre erste Beanstandung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eingereicht.
Derzeit verhindert die Universität, dass trans, inter und nicht-binäre Studierende den ihrem Geschlecht entsprechenden Identitätsnamen führen, wenn noch keine amtliche Namensänderung stattfand und verstösst damit gegen das Diskriminierungsverbot. Mit der Beanstandung geht die GFF gegen strukturelle Diskriminierung in Berlin vor Gericht.
Im Gespräch erklärt Juristin und Projektkoordinatorin Soraia Da Costa Batista, wie die Humboldt-Universität gegen das Diskriminierungsverbot verstösst und wie die strategische Prozessführung der GFF allgemein und in Bezug auf den Klagefonds aussieht.
GFF-Beanstandung: Humboldt-Universität Berlin soll trans, inter und nicht-binären Studierenden den Identitätsnamen ermöglichen
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am vergangenen Dienstag, den 22.02. bei der Humboldt-Universität Berlin ihre erste Beanstandung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eingereicht. Derzeit verhindert die Universität, dass trans, inter und nicht-binäre Studierende den ihrem Geschlecht entsprechenden Identitätsnamen führen, wenn noch keine amtliche Namensänderung stattfand und verstösst damit gegen das Diskriminierungsverbot. Mit der Beanstandung geht die GFF gegen strukturelle Diskriminierung in Berlin vor Gericht. Im Gespräch erklärt Juristin und Projektkoordinatorin Soraia Da Costa Batista, wie die Humboldt-Universität gegen das Diskriminierungsverbot verstösst und wie die strategische Prozessführung der GFF allgemein und in Bezug auf den Klagefonds aussieht.

Autor: rdl
Radio: RDL Datum: 25.02.2022
Länge: 10:00 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (48000 kHz)
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