Wie in anderen Städten wollten die Coronaverharmloser*innen, Querdenker*innen, Antisemit*innen, Impfgegner*innen etc. mit diesen als "Montagsspaziergängen" getarnten Demonstrationen auch in Freiburg unangemeldet auf die Strasse gehen. Die Stadt hatte das aber per Allgemeinverfügung verboten. AfD Stadtrat Huber, Rechtsaussen Mandic und der Querdenken Autokorsoorganisator klagten dagegen. Das Freiburger Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren stützten aber das Verbot dieser Versammlungen. Wie ist das aus linker Perspektive zu bewerten, darüber haben wir mit Elke Steven, aktuell im Vorstand der digitalen Gesellschaft und zuvor lange Jahre aktiv beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, gesprochen.
Querdenken "Spaziergänge": Wir sollten uns nicht über Versammlungsverbote freuen!"
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Freiburger Verbot der sogenannten Montagsspaziergänge im Eilverfahren zurückgewiesen.

Autor: Fabian
Radio: RDL Datum: 12.02.2022
Länge: 14:09 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (48000 kHz)
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