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Hausordnungen von Erstaufnahmelagern stehen vor Gericht

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Hausordnungen von Erstaufnahmelagern stehen vor Gericht

Am Mittwoch den 2. Februar verhandelte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof den Normenkontrollantrag von ursprünglich sechs Geflüchteten gegen die Hausordnung der LEA Freiburg, die so auch in den anderen baden-württembergischen Erstaufnahmelagern gilt, bzw.

galt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat kürzlich eine neue Hausordnung für die LEA erlassen, mit ein paar kleinen Änderungen. Die Frage ist nun: Sind die Grundrechtseinschränkungen, keine abschliessbaren Zimmer, regelmässige Zimmerkontrollen, Kontrollen am Eingang der LEA von Besuch und Bewohner*innen rechtlich zu rechtfertigen, oder nicht? Das Vorgehen gegen die Hausordnung wurde u.a. von der Freiburger Initiative LEA Watch unterstützt, aber auch von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg läuft des Weiteren eine Klage u.a. gegen die Einschränkung der Religionsfreiheit und das Filmverbot via Hausordnung. Die Antragssteller wohnen mittlerweile alle nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung, ein Antragssteller, Quashie, wurde im September nach Ghana abgeschoben.
Über die Verhandlung am VGH Mannheim, bei der noch kein Urteil vorliegt, haben wir ausführlich mit dem Anwalt Geflüchteten, Thorsten Deppner, gesprochen.

Autor Autor: Fabian
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 07.02.2022
Länge Länge: 24:29 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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