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Paragraf 219a abschaffen - Und was dann?

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Paragraf 219a abschaffen - Und was dann?

Vergangenen Montag stellte der FDP Bundesjustizminister Marco Buschmann einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vor.

Der Paragraf 219a verbietet die öffentliche "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche. Buschmann kommentierte den Gesetzesentwurf mit den Worten, der "unhaltbare Rechtszustand" der kriminalisierten Werbung werde damit beendet. In Zusammenhang mit dem Paragrafen 219a wird oft von Dr. Kristina Hänel gesprochen. Die Gießener Allgemeinmedizinerin wurde 2017 dadurch bekannt, dass sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informierte und dafür 2017 vom Gießener Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Wir sprachen mit Adrina Beran vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung über die Streichung des Paragrafen und die weiteren Forderungen des Bündnisses in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 22.01.2022
Länge Länge: 14:06 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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