Häftlinge sollten das Recht haben zu telefonieren
Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu einer Stellungnahme zu zwei Beschwerden gegen das besonders restriktive bayerische Strafvolzugsgesetz gebeten.
Es geht darum, dass Telefonieren Häftlingen in Bayern nur in Ausnahmefällen gestattet wird. Die GFF hat ein eindeutiges Urteil: das Verbot des Telefonierens ist überflüssig und schadet dem Grundrecht auf Resozialisierung. Radio Dreyeckland sprach mit Jürgen Behring. Behring hebt auch hervor, dass andere Bundesländer zwar weniger restriktiv seien als Bayern es aber bisher nur in Bremen ein Recht der Häftlinge gäbe zu telefonieren.
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