Im Bundeswahlgesetz sind 598 Sitze vorgesehen, 299 für Direktkandidatinnen und -kandidaten, 299 für Abgeordnete, die über die Landeslisten einziehen. Der aktuelle Bundestag hat jedoch 736 Abgeordnete. Wie kann das sein? Darüber sprachen wir mit Daniel Hellmann. Er arbeitet als Politikwissenschaftlichen Institut der Martin-Luther-Universität und in Berlin beim Institut für Parlamentarismusforschung.
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