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Auch bei der Abschiebung braucht die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss

Abschiebungen finden meist in den frühen Morgenstunden statt. Nach den Asylrechtsverschärfungen kommt die Polizei unangemeldet.

Sie darf allerdings nur in die Wohnung bzw. Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Nein, letzteres ist bisher nicht gängige Praxis. Für Berlin hat das dortige Verwaltungsgericht nun aber bei einer Klage eines Geflüchtetn aus Guinea entschieden, dass das Betreten der Zimmer ohne einen Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig ist. Was das Urteil nun , bedeutet, darüber haben wir mit Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, gesprochen.

Zusätzlich hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Beschlagnahme von Mobiltelefonen, Kopfhörern und Portemonnaies durch die Polizei rechtmässig gewesen sei, da diese Gegenstände geeignet seien, sich selbst oder andere zu verletzen. Eine etwas merkwürdige Einschätzung, die aber wohl etwas weniger grundsätzliche Bedeutung hat. Deshalb soll es im Folgenden haupsächlich um die Entscheidung zum Betreten der Zimmer gehen.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 20.10.2021

Länge: 12:00 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)