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(Schutz vor Gewalt auch für geflüchtete Frauen) Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen.

Im Fokus der Konvention steht geschlechtsspezifische Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismässig stark trifft. Auch Deutschland hat ihr verpflichtet. Doch wie sieht es mit der Umsetzung der IK in Deutschland aus? – gerade auch in Bezug auf die Umsetzung der IK bei Verpflichtungen gegenüber geflüchteten Frauen?

Diese Frage hat sich auch eine Studie von u.a. Pro Asyl, der Kulturanthropologie der Uni Göttingen und Flüchtlingsräten aus verschiedenen Bundesländern gestellt. Das Ergebnis ist in einem 56-seitigen Schattenbericht für die GREVIO zusammengefasst.

Über die Ergebnisse der Studie und die Frage, ob Deutschland auch für geflüchtete Frauen den Verpflichtungen aus der IK nachkommt, haben wir mit Andrea Kothen – Referentin bei PRO ASYL gesprochen.



Unsere erste Frage war, was die Istanbul Konvention genau ist...

Autor: Johannes Ioannu

Radio: RDL Datum: 27.07.2021

Länge: 11:48 min. Bitrate: 768 kbit/s

Auflösung: Mono (48000 kHz)