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Gericht erklärt Vermummung bei schlechtem Wetter und zum Selbstschutz vor Nazis für nicht strafbar.

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Gericht erklärt Vermummung bei schlechtem Wetter und zum Selbstschutz vor Nazis für nicht strafbar.

Im Oktober 2018 hatte die AfD versucht eine Gruppenvergewaltigung in Freiburg für ihre Propaganda zu instrumentalisieren.

Die Polizei prügelte damals 250 Nazis den Weg durch mehrere Tausend GegendemonstrantInnen frei. Angesichts der hohen Zahl der GegendemonstrantInnen war die Zahl an eingesetzten PolizistInnen zwar nicht all zu hoch, die gingen aber umso rabiater vor, um den Nazis den Weg durch Freiburg zu bahnen. Mehrfach ritten Polizeipferde in die GegendemonstrantInnen, die immer wieder die Route der Nazis kurzzeitig versperrten. Verletzte wurden von der Polizei in Kauf genommen. Im Anschluss gab es zahlreiche Strafbefehle gegen linke Aktivist*innen. Betroffen war auch Luc. Er wurde im Juli 2020 vom Amtsgericht wegen Vermummung zu 50 Tagessätzen verurteilt. Das Freiburger Landgericht bewertete am Mittwoch den 14. Juli die Sachlage nun aber anders und sprach ihn frei. Wir haben mit ihm gesprochen.

Autor Autor: Fabian
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 22.07.2021
Länge Länge: 11:35 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 48000 kHz
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