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Geplantes Gesetz für das Sicherheitsgewerbe - Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte.

Private Sicherheitsdienste werden zu vielen Gelegenheiten und vielen Örtlichkeiten eingesetzt.

Zu Absicherung von Baustellen, an Fussballstadien oder auch für Kontrollen in vielen Flüchtlingslagern. Was sie eigentlich gesetzlich dürfen und was gerade nicht, darüber sind sie sich oftmals wohl selber nicht ganz bewusst.

Seit Jahren fordern die Verbände der Sicherheitsunternehmen mehr Befugnisse für ihre Arbeit. Dies hätte mit einem ersten Gesetz für das Sicherheitsgewerbe, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen war, Realität werden können. Das Bundesinnennministerium organisierte eine »Workshop-Reihe«, an der die grossen Sicherheitsunternehmen und deren Lobbyverbände teilgenommen haben. Durch die Corona-Pandemie verzögerte sich das Gesetzesvorhaben, vom Tisch für spätere Legislaturperioden ist es aber natürlich nicht.

Am Montag findet Online Diskussionsveranstaltung der mittlerweile bundesweit bestehenden Initiative Lager Watch und dem Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV e.V.) statt, mit dem Titel Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte.

Eine der Mitdiskutierenden ist die Rechtswissenschaftlerin Anne-Marlene Engler von der Berliner Humboldt Universität, die sich in Ihrer Promotion mit der rechtlichen Lage in Flüchtlingsunterkünten beschäftigt. Wir haben mit Ihr gesprochen.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 05.07.2021

Länge: 09:53 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)