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Verwässertes Lieferkettengesetz verabschiedet: "Erstmals müssen Unternehmen Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten übernehmen"

Der Bundestag hat am Freitagmorgen doch noch in der laufenden Legislaturperiode das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz verabschiedet.

Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, die Einhaltung von Menschenrechten, entlang ihrer Produktionsketten, regelmässig zu überprüfen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Lobbyverbände wie der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA) oder der Deutschen Industrie (BDI) hatten stets versucht das Gesetz zu verwässern und waren damit teilweise auch erfolgreich. Ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3000 MitarbeiterInnen, ab 2024 dann für Unternehmen ab 1000 MitarbeiterInnen. Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses "Initiative Lieferkettengesetz", das über 125 Organisationen umfasst, zeigt sich trotz der Mängel erst einmal erfreut über die Verabschiedung des Gesetzes:

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 12.06.2021

Länge: 02:15 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)