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Endlich halbe-halbe – fordert Parité in den Parlamenten

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Endlich halbe-halbe – fordert Parité in den Parlamenten

In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes steht seit Elisabeth Selbert im Jahr 1949: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Und schon im Folgesatz heisst es seit 1994: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Damit scheint alles klar, der Staat hat sich um die Durchsetzung der Gleichberechtigung zu kümmern. Doch warum sind heute noch in deutschen Parlamente wesentlich mehr Männer als Frauen vertreten? Im Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil aktuell gerade mal 30,9 %.
Gegen dieses Ungleichgewicht geht der Verein 'Parité in den Parlamenten' seit Jahren juristisch vor. Angefangen mit einer bayerischen Popularklage, die 2018 abgewiesen wurde, klagten sich die Juristinnen von Instanz zu Instanz, bis sie 2021 beim 2. Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen wurden. Davor wurden schon 2020 bestehende Parité Gesetze in Thüringen und Brandenburg gekippt.
Was hat nun den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes dazu bewogen, diese Entscheidung so zu treffen? Hören wir die Einschätzung von Silke Laskowski Professorin für öffentliches Recht in Kassel.
Warum ist es überhaupt so schwer für Frauen, in der Politik Zugang zu finden? Liegt es vielleicht an den Rahmenbedingungen, die in der Politik herrschen?

Creative Commons Lizenz

Autor: Karin Bergs

Radio: LoraMuc Datum: 27.05.2021

Länge: 05:55 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)