Darin finden sich für Hochschulen und Universitäten keine spezifischen Regelungen - vielmehr werden sie den allgemeinbildenden Hochschulen gleichgesetzt. Das bedeutet: Ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden ist nur Wechselunterricht erlaubt, ab 165 gar kein Präsenzunterricht mehr.
Die Martin-Luther-Universität bleibt zwar bis mindestens Pfingsten ohnehin komplett im Online-Betrieb. Eingestellt werden müssen nun aber auch Ausnahmen wie Laborpraktika oder sport- und musikpraktischer Unterricht. Auch der komplette musikpraktische Präsenzunterricht an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik ist bis auf Widerruf eingestellt.
Kritik kommt von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz sowie aus den Wissenschaftsministerien der Länder. Sie fordern klare Regelungen für die Universitäten.
Bundesnotbremse schliesst die Hochschulen endgültig
Seit Samstag, 24. April, gilt die sogenannte "Bundesnotbremse".
Autor: Studierendenredaktion
Radio: corax Datum: 27.04.2021
Länge: 02:24 min. Bitrate: 192 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)



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