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Rückschlag für Mietrechtsbewegung - Verfassungsgericht kassiert Berliner Mietendeckel

Die Richter*innen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben entschieden: Sie halten den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig.

Das Land Berlin habe nicht die Befugnis, über Mietgesetze zu entscheiden. Das Verfassungsgericht gab an, dass der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschliessend regelt. Das ist ein herber Rückschlag für den Berliner Senat und die Mietrechtsbewegung. Mit dem Mietendeckel wurden vor etwa einem Jahr in Berlin die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre eingefroren. Damit wollte der Berliner Senat den zunehmenden Anstieg der Mieten in der Bundeshauptstadt bremsen. Für Mieterinnen und Mieter könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun Nachzahlungen bedeuten. Gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll heute in Berlin protestiert werden. Mehrere Gruppen rufen für 18 Uhr zur Kundgebung am Hermannsplatz auf. Mit dabei ist die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen!. Die Initiative sammelt gerade Unterschriften für ein Volksbegehren zur Enteignung und Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von über 3000 Wohnungen. Über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel sprachen wir mit Michael Prütz von Deutsche Wohnen und Co. enteignen.

Autor: ta

Radio: corax Datum: 16.04.2021

Länge: 09:48 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)