Ich sprach mit Kristina Hähnel darüber.
Verurteilung von Ärtztin Kristina Hähnel wegen Werbung für Abtreibungen(§219a)
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießner Ärtztin Kristina Hähnel wegen Werbung für Schwangerschaftsabruch für rechtskräftig erklärt.
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