So lautete der Richterinnenspruch im Verfahren gegen einen Pius-Gegner. Die Statsanwaltschaft forderte mehr als das Doppelte und hielt an dem schwammigen Vorwurf des Tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte fest, trotz entlastendem Videobeweis.
RDL sprach mit einer Person der Roten Hilfe über das Urteil, über das Gewicht der Aussagen von Polizeizeug*innen vor Gericht und die Diskursverschiebung aufgrund des neu eingeführten §114 StGB, der nun doch nicht zur Anwendung gekommen ist.
Rote Hilfe zum Urteil gegen einen Pius-Gegner: Tätlichkeits- wie auch Widerstandsparagraphen als Versuche Demonstrant*innen abzuschrecken
50 Tagessätze á 15 € wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung in Tateinheit.

Autor: Kex
Radio: RDL Datum: 10.12.2020
Länge: 09:19 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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