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Hausordnungen von Gemeinschaftsunterkünften verstossen oft gegen die Verfassung

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Politik

Hausordnungen von Gemeinschaftsunterkünften verstossen oft gegen die Verfassung

Ein von Aktion Bleiberecht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass die Grundrechte der Bewohner*innen der Landeserstaufnahmestelle in Freiburg schon durch die geltende Hausordnung verletzt werden.

Das grün geführte Freiburger Regierungspräsidium verweigert gegenüber Radio Dreyeckland ein Interview zu diesem Thema. Verantwortlich für das Rechtsgutachten ist die Berliner Rechtsanwältin Anja Lederer. Wir haben mit ihr über die Hausordnung der Freiburger Landeserstaufnahmestelle gesprochen. Die Hausordnungen in anderen baden-württembergischen Erstaufnahmelagern sind ebenfalls so gestaltet. Rechtsanwältin Anja Lederer kritisiert zahlreiche Punkte an der Hausordnung, insbesondere, dass die BewohnerInnen kein Hausrecht besitzen. Sie fordert im Interview auch eine unabhängige Beschwerdestelle für die LEA.

Autor Autor: Fabian
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 01.10.2020
Länge Länge: 14:29 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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