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Bei der Landeserstaufnahmestelle stehen die Grundrechtsverletzungen in der Hausordnung

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Bei der Landeserstaufnahmestelle stehen die Grundrechtsverletzungen in der Hausordnung

Mit einem Rechtsgutachten Belegen die Aktion Bleiberecht und die LEA-Watch, dass die vom Regierungspräsidium erlassene Hausordnung der LEAs in Freiburg und anderswo in Baden-Württemberg erhebliche Verletzungen der Grundrechte scheinbar legitimiert.

In einem offenen Brief an Stadt und Land schreiben sie: "die Grenzen zwischen Recht und Unrecht verschwimmen". In einem Studiogespräch mit Radio Dreyeckland machen Melina von der Aktion Bleiberecht und Ben von LEA-Watch klar, dass es sich da nicht um Behördenschlamperei handeln, sondern dass genau diese Regeln dem eigentlichen Sinn der sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechen, die Menschen zu isolieren, um sie möglichst leicht abschieben zu können.

Autor Autor: Jan Keetman
Radio Radio: RDL
Datum Datum: 16.09.2020
Länge Länge: 09:26 min.
Bitrate Bitrate: 192 kbit/s
Datum Auflösung: 48000 kHz
Creative Commons Lizenz

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