Aber es gibt auch eine weitere Erscheinungsform: Wenn Parlamente nämlich rechtswidrige (z.B. unmögliche oder verfassungswidrige) Gesetze vorsätzlich verabschieden und in Kraft treten lassen. Beides ist dem Rechtsstaat hochgradig abträglich.
Rechtsnihilismus
Rechtsnihilismus ist, wenn etwa Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte sich weigern, geltende Gesetze durchzusetzen.
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