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Lübcke-Mord: Die Neonazi-Verbindungen der Angeklagten ernst nehmen

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Lübcke-Mord: Die Neonazi-Verbindungen der Angeklagten ernst nehmen

In Frankfurt hat der Prozess um den Mord an Walter Lübcke begonnen. Angeklagt sind die beiden Neonazis Stephan E. und Markus H.

Während kurz nach dem Mord verkündet wurde, dass es sich bei dem Hauptangeklagten Stephan E. Um einen Einzeltäter handeln würde, ist inzwischen klar, dass er weiterhin in extrem Rechte und neo-nazistische Netzwerke eingebunden war. Vor kurzem hatte das Online-Medium Funk, einer Jugendsparte von ARD und ZDF, Teile der Vernehmungsvideos veröffentlicht. Darin suggeriert der Hauptangeklagte, dass er sich erst nach 2014 radikalisiert hat. Eine Behauptung, die der Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann für realitätsfern hält. Er kritisiert die Veröffentlichung des Videos deshalb deutlich. Radio Corax hat mit ihm gesprochen.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 04.08.2020
Länge Länge: 14:36 min.
Bitrate Bitrate: 127 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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