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Geht laut Bundesgerichtshofbeschluss eigentlich nicht - Zweifelhafter Hooliganparagraph wird auf Demo angewandt

Bei den Protesten gegen den G20 Gipfel am 7. Juli 2017 kam es zu mehreren Sachbeschädigungen.

Die Demonstration wird vom Gericht jedoch nicht als politische Veranstaltung anerkannt; sie sei einzig und allein dazu dagewesen "Angst und Schrecken zu verbreiten".

Demnach können Leute jetzt vor Gericht "für alles, was während eines Protests passiert, haftbar gemacht werden, auch wenn sie selbst gar keine Straftat begangen haben", sagt Flo, RDL-Korrespondent beim Elbchausseeprozess. Dieses sogenannte „ostentative Mitmarschieren“ gilt als psychische Beihilfe für gewalttätige Hooligans, so wertete es ein Gericht.

In Hamburg wurde beim jetzt abgeschlossenen Prozess fünf jungen Angeklagten ein Sachschaden von über einer Millionen Euro zulasten gelegt wird, obwohl sie sich zum Teil frühzeitig von den Protesten verabschiedet hatten. Dieser Prozess "hat Weichen gestellt für spätere Verfahren", so die Beurteilung unseres Korrespondenten....

Autor: die meike

Radio: RDL Datum: 14.07.2020

Länge: 11:10 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)