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Überwachung Tübinger Wohnprojekte war illegal - "Eine klare rechtsstaatliche Ansage an die Polizei"

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Überwachung Tübinger Wohnprojekte war illegal - "Eine klare rechtsstaatliche Ansage an die Polizei"

Fast vier Wochen waren die Tübinger Wohnprojekte Schellingstrasse und Ludwigstrasse 15 im Juli 2016 durch die Polizei verdeckt videoüberwacht worden.

Diese Überwachung war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 entschieden. Das Amtsgerichtes hatte noch anders entschieden. Die "Massnahme stellte [...] eine längerfristige Observation dar und hätte - wenn überhaupt - nur durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden dürfen", erklärt das Landgericht in seinem Beschluss. KlägerInnen waren die Bewohner*innen des Wohnprojektes Schellingstrasse.
Die Videoüberwachung wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit zwei Brandstiftungen an Autos angeordnet worden, ohne eine richterliche Erlaubnis einzuholen. Es handle sich bei den Projekten "um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte", die sich in "fussläufiger Nähe" zu einem der beiden Tatorte befänden.

Die Überwachten aus der Schellingstrasse haben sich von Rechtsanwalt Udo Kauss von der Humanistischen Union vertreten lassen. Wir haben mit ihm über das Urteil gesprochen.

Creative Commons Lizenz

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 19.06.2020

Länge: 07:52 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)