Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Notbremse gezogen, weil sie in der Höhe quasi einer Staatsfinanzierung durch die EZB gleichkommen. Das verbieten aber die EU-Verträge
Die EZB, ihre Anleihenkäufe und das Grundgesetz
Die Anleihenkäufe der EZB - jedenfalls in unbegrenzter Höhe - waren immer ein wenig kontrovers.
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